Kostenerstattung bei Haarersatz – wieviel zahlt die Krankenkasse?

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Perücke Tücher Frisör

Wieviel zahlt die Krankenkasse für meinen Haarersatz? Das ist zweifellos die Frage, die mir hier am meisten gestellt wird. Auch in Foren und Gruppen taucht diese Frage immer wieder auf.

Wenn man bedenkt, was Haarersatz kosten kann, ist diese Frage auch angebracht. Ich wünschte nur, daß man diese so einfach beantworten kann. Das ist aber nicht so einfach möglich. Ich versuche Euch jetzt aber einen kleinen Einblick zu geben, wie es aussehen könnte.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (VdeK) hat eine einheitliche Regelung

Der VdeK ist ein Interessensverband der Ersatzkassen Deutschlands auf Bundes- und Landesebene. Die sechs Mitglieder sind die Barmer Ersatzkasse, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse, Kaufmännische Krankenkasse und Techniker Krankenkasse.

Im August 2014 haben die angeschlossenen Krankenkassen eine neue Regelung bzgl. Zweithaarversorgung geschlossen. Nach dieser Vereinbarung erhalten haarlos gewordene Patienten im Regelfall 396,27 Euro. Sollte nach sechs Monaten immer noch Haarersatz erforderlich sein, erhält man nochmals denselben Betrag von 396,27 Euro. Dieser Fall betrifft vor allem die Frauen, die durch eine Krebsbehandlung vorübergehend ihre Haare verloren haben.

Für Personen, die dauerhaft Haarersatz benötigen oder Unverträglichkeiten gegen Kunsthaar haben und eine Echthaarperücke benötigen, übernehmen die Krankenkassen des VdeK 915,00 Euro. Die Übernahme erfolgt alle 12 Monate (nach einem neuen Urteil Ende 2016).

Ich selbst bin bei der KKH, der Kaufmännischen Krankenkasse, versichert und kann das mit den 915,00 Euro bestätigen, da mir diese inzwischen bewilligt wurden.

Die Innungs- und Betriebskrankenkassen zahlen nach Bundesland unterschiedlich

Ist man über eine IKK oder BKK versichert, liegt es daran, welche Betriebskrankenkasse das ist und in welchem Bundesland man wohnt. Einzelne BKKs lehnen sich an die Regelung des VdeK-Krankenkassen an. Viele haben Ihre eigenen Regelungen.

Die Bahn-BKK zahlt z. B. halbjährlich 350,00 Euro oder jährlich 650,00 Euro. Hier kann man sich entscheiden, ob man eben zweimal eine Zuzahlung beantragt und dadurch mehr erhält. Entscheidet man sich für die einmal jährliche Erstattung erhält man einen um 50,00 Euro verringerten Betrag. Keine Ahnung, warum das so ist. Weitere Informationen findet Ihr direkt hier über den Link.

Andere BKKs arbeiten oft mit Vertragspartnern in der Hilfsmittelbeschaffung zusammen. Es gibt keine festgelegten Beträge. Hier muß man also beispielsweise zu einem Zweithaaranbieter, der Partner der Krankenkasse ist, um überhaupt Ersatz zu erhalten.

Die Innungskrankenkassen arbeiten ebenfalls im Verband. Für eine Perücke zahlen die Kassen hier derzeit 290,00 Euro (Stand Februar 2017). Hier gibt es aber noch ein Verfahren mit dem Ihr mehr Geld erhalten könnt.

Die Ortskrankenkassen (AOK) kochen ihr eigenes Süppchen

Ganz anders sieht es da bei der AOK aus. Hier scheint es keine allgemeingültige Regel zu geben. Bei den Ortskrankenkassen hat nicht nur jedes Bundesland seine anderen Modalitäten. Jede AOK zahlt einen anderen einen anderen Betrag. Irgendwie hat man auch das Gefühl, daß es stark am Bearbeiter liegt, welche Unterstützung man hier erhält.

Bitte beachtet, daß dies hier keine allgemeingültige Aufstellung ist. Es gibt bestimmt auch (private) Krankenkassen, die die gesamten Kosten für eine Echthaarperücke übernehmen. Und es gibt Krankenkassen, die in solch einem Fall nichts bezahlen.

“Aber ich habe im Internet gelesen, daß die Krankenkasse alles übernimmt?”

Ich habe natürlich Anfangs auch erst mal nach Kostenübernahme der Krankenkasse gegoogelt. Hierzu gibt es viele unterschiedliche Beiträge auf den unterschiedlichsten Seiten. Hier liest man oft von Beträgen unter 200,00 Euro. Aber auch von einer kompletten Kostenübernahme.

Mein Tip für Euch: fragt dann genauer nach! Schreibt jemand, daß der gesamte Haarersatz bezahlt wurde, kann es sein, daß die Perücke eben genau so viel oder weniger als der Höchstbetrag gekostet hat oder derjenige privat versichert ist. Wie ich Euch ja hier (KLICK) schon geschrieben habe, liegt es auch am Haarersatz und was dieser kostet.

Haarersatz ist nicht gleich Haarersatz und Übernahme leider nicht gleich Übernahme.

Es macht auch auf jeden Fall Sinn, genauer bei den Krankenkassen nachzufragen und sich nicht gleich abwimmeln zu lassen.

Solltet Ihr weitere Informationen für mich haben oder Ihr Fragen zu meinem Beitrag haben, könnt Ihr mir diese gerne per Kommentar oder über das Kontaktformular übermitteln.

21 comments

  1. Monika Neumann 18 Oktober, 2017 at 10:48 Reply

    Guten Tag,
    auch ich bin bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse versichert. Trotz der ärztlichen Verordnung für einen langfristigen Haarersatz und der Diagnose Alopecia Areata mit der Hilfsmittel-Positionsnummer 2400180013, wurde mir der Höchstbetrag für einen Echthaarersatz abgelehnt. Zugesprochen wurden mir 404,60€ für Kunsthaar. Erst bei einer nachweisbaren Allergie (durch Mdk) gegen Kunsthaar könnte eine volle Kostenübernahme erfolgen.
    Jetzt frage ich mich; kommt es hier auf den Sachbearbeiter an? Was kann ich tun?

    • storfinenblog 18 Oktober, 2017 at 13:38 Reply

      Hallo Monika,

      ich schreibe Dir dazu noch eine Nachricht. Das darf normal nicht sein. Es kann sein, daß der Arzt da evtl. etwas falsch eingetragen hat.

      Bis gleich per eMail!
      Sandra

  2. Melisa 23 März, 2018 at 19:24 Reply

    Hallo Sandra,

    mit Interesse habe ich deinen Eintrag gelesen. Ich bin seit acht Jahren auf Perücken angewiesen und wusste bisher nichts darüber, dass ich Anspruch auf 915 € Kostenerstattung habe. Gerne würde ich mich hierzu mit dir per Mail austauschen. Vielleicht könntest du mir da weiterhelfen und mir mitteilen, welche Unterlagen meine Krankenkasse benötigt, damit ich diesen Anspruch erhalte.

    Liebe Grüße
    Melisa

    • storfinenblog 24 März, 2018 at 15:37 Reply

      Hallo Melisa,

      können wir gerne machen.

      Ich schreibe Dir gleich eine eMail dazu und freue mich auf Deine Antwort.

      Liebe Grüße
      Sandra

  3. Franziska Coleman 22 April, 2018 at 23:36 Reply

    Hallo Sandra, vielen Dank für die ganzen Infos. Du schreibst es gibt ein anderes Verfahren, wie man von den Innungskrankenkassen mehr Geld bekommen kann. Daran wäre ich sehr interessiert. Gern auch per Mail.

    Liebe Grüße
    Franzi

    • storfinenblog 23 April, 2018 at 09:37 Reply

      Hallo liebe Franzi,

      leider gab es hier schon wieder Änderungen bzgl. Kostenübernahmen im Leistungskatalog. So allgemein kann man das nicht mehr beantworten (Bilder, Verzicht auf jährlichen Ersatz, Amtsarzt, steuerlich absetzen). Darf ich Dich fragen, bei welcher Innungskrankenkasse Du bist?

      Herzliche Grüße
      Sandra

  4. Franzi 24 April, 2018 at 22:34 Reply

    Hallo Sandra,

    vielen Dank! Ich habe mal geschaut. Bis jetzt habe ich noch gar nichts gemacht, bin erstmal am Informationen sammeln. Weißt du, wie hoch der Höchstsatz ist?

    Liebe Grüße
    Franzi

    • storfinenblog 25 April, 2018 at 10:36 Reply

      Hallo Franzi,

      den weiß ich nur bei meiner Krankenkasse derzeit. Das ist die KKH und die grhört zum Verband der Ersatzkassen. Da sind es rund 930,00 Euro.
      Das zahlen aber die wenigsten anderen Krankenkassen.

      Herzliche Grüße
      Sandra

  5. Judith 2 November, 2018 at 15:42 Reply

    Hallo Sandra,

    vielen Dank für deinen interessanten Beitrag!
    Ich hätte nicht gedacht dass es hier so große Unterschiede gibt.
    Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum die AOK zwischen den Bundesländern solche Unterschiede macht.
    Bei den KK gibt es ja sowieso eine Zweiklassen-Gesellschaft, jetzt auch also noch innerhalb einer KK?
    Ich selber bin nämlich auch bei der AOK und werde hier einmal nachfragen, welche Gründe dies hat!
    Vielen Dank für deinen Blog und die tollen Infos – weiter so !
    Ganz liebe Grüße, Judy

    Ganz nette Grüße
    Judith

    • storfinenblog 3 November, 2018 at 12:47 Reply

      Hallo liebe Judy,
      ich verstehe das ehrlich gesagt auch nicht. Ich weiß nur, dass in Kassenverbänden generell ein wenig mehr gezahlt wird.
      Aber bei der AOK gibts die eigenen Länderkassen und von einheitlichem Vorgehen halten die wohl nicht soviel.

      Es ändert sich auch immer was. Ich bin gespannt, welche Infos Du dazu erhältst und würde mich freuen, wenn sich das vielleicht etwas getan hat.

      Herzliche Grüße an Dich
      Sandra

  6. Dagmar 19 November, 2018 at 12:56 Reply

    ich hatte auch gerade ein interessantes Gespräch mit meiner KK (privat, HanseMerkur). Ich hätte zwar einen Tarif mit 100% Ersatz, aber trotz Verschreibung vom Arzt wird die medizinische Notwendigkeit nicht dadurch anerkennt, sondern nur auf Kulanz erstattet. Das waren vor 4 Jahren nur 30%. Auf meine Frage, ob das der %-Satz sei, der erstattet wird, sagte man mir: Nein, das könne man nicht sagen. Kulanz-Entscheidungen können sich immer ändern, wurde mir gesagt. Beim ersten Gespräch wurde mir das nicht einmal angedeutet, sondern nur gesagt, bei Echthaar erstatten wir bis zu 2000,- Euro. Ich dachte: wenn ich die Verschreibung vom Arzt habe und 100% tariflichen Erstattungsanspruch, dann wird alles, was weniger als 2000,- Euro kostet, voll ersetzt. Das ist also nicht so, denn die können ersetzen, was sie wollen, denn medizinisch NOTWENDIG ist ein Haarersatz nie. Offenbar merken die gar nicht mehr, WIE unseriös sie argumentieren. Ich habe nach diesem Gespräch wahrscheinlich einen Vermerk in der Akte, aufgrund dessen ich jetzt besonders wenig ersetzt bekomme, weil ich so ‘spitzfindig’ war. ich bin halt RAin und habe auch hier wieder einmal erlebt, wenn man nicht ‘spitzfindig’ und damit ‘unangenehm’ ist, bekommt man keine befriedigende Antwort. Die ganze Versicheurngsbranche ist unseriös bis kriminell.

    • Storfine 19 November, 2018 at 15:07 Reply

      Hallo liebe Frau Schön,

      auch hier nochmals Danke für das auf Ihren Kommentar folgende Telefongespräch, dass wir miteinander geführt haben. Ich bin gespannt, welchen Satz Ihnen Ihre Krankenkasse letztendlich doch genehmigt und würde mich freuen, wenn Sie mich vielleicht auch weiter auf dem Laufenden halten.
      Bis dahin sende ich Ihnen herzliche Grüße

  7. Evi 3 Dezember, 2018 at 09:11 Reply

    Es ist wichtig, sich vorab zu informierne und anzufragen. So weiß man am Ende genau, welche Kosten tatsächlich übernommen werden und welche selbst zu tragen sind.

    • Storfine 3 Dezember, 2018 at 12:46 Reply

      Leider ist das dennoch bei den Krankenkassen ein Glücksspiel. Das liegt viel am zuständigen Sachbearbeiter und daher ist eine genaue Aussage schwer zu treffen.

  8. Sabrina 24 Oktober, 2019 at 09:31 Reply

    Hallo,

    ich habe den selben Fall wie Monika Neumann. Mir wurden ebenfalls lediglich die 404 Euro zugesprochen. Auf meinem Rezept stand als Hilfsmittel verordnet Haarersatz (Echthaar) sowie die Diagnose erblich bedingter Haarausfall.
    Selbst bin ich bei der KKH versichert und würde mich sehr freuen, wenn du mir da weiterhelfen könntest.

    Ganz herzliche Grüße

    Sabrina

    • Storfine 25 Oktober, 2019 at 10:19 Reply

      Hallo liebe Sabrina,

      ich habe erst vor zwei Wochen mein neues Rezept erhalten und somit wieder die kknapp 935 Euro.
      Erblich bedingter Haarausfall ist evtl. schon wieder etwas anderes, als klassische Alopecia areata. Hier kann es sein, dass der Anspruch tatsächlich anders geregelt wird.
      Hast Du der KKH schon Bilder geschickt? Das hilft nämlich oft. Ansonsten kann ich mir eben vorstellen, dass es tatsächlich an der Diagnose liegt.

      Wende Dich an Deine Servicestelle, frag nach, warum nur 404 Euro. Reden kann man mit der KKH sehr gut. Schicke Fotos und wenn es an der Diagnose liegt, lass Dir ein neues Rezept ausstellen. Solltest Du das alles schon gemacht haben, schreib mir bitte einfach nochmal an sandra@storfine.de. Da lässt sich besser kommunizieren.
      Ich drück Dir die Daumen.

      Viele liebe Grüße
      Sandra

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